Rechtsprechung
   BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85, BReg 3 Z 56/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2854
BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85, BReg 3 Z 56/85 (https://dejure.org/1985,2854)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85, BReg 3 Z 56/85 (https://dejure.org/1985,2854)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 1985 - BReg. 3 Z 55/85, BReg 3 Z 56/85 (https://dejure.org/1985,2854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 18 Abs. 2 S. 1 2. Alt.

Papierfundstellen

  • ZIP 1985, 861
  • MDR 1985, 849
  • DNotZ 1986, 172
  • BB 1985, 2269
  • Rpfleger 1985, 404
  • BayObLGZ 1985, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    Solche Gutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht (BGH NJW 1982, 2874 ).

    Diese Begründung muß dann erkennen lassen, daß die abweichende Beurteilung nicht durch einen Mangel an Sachkunde beeinflußt ist (BGH NJW 1982, 2874 ).

  • BayObLG, 29.06.1984 - BReg. 3 Z 136/84

    Zur Personenfirma einer GmbH bei mehreren Gründungsgesellschaften

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    Im Regelfall ist es erforderlich, die insoweit maßgebende Verkehrsauffassung durch Einholung einer oder mehrerer gutachtlicher Stellungnahmen gemäß § 12 FGG zu ermitteln ( BayObLGZ 1983, 310 /313; 1984, 167/169).

    Dabei kommt den gutachtlichen Stellungnahmen von Industrie- und Handelskammern sowie der Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelstages besondere Bedeutung zu; denn in solchen Gutachten kommt zum Ausdruck, welche Auffassung in den kaufmännischen Kreisen herrscht (BayObLG GmbH-Rdsch 1983, 2391240; BayObLGZ 1984, 167/169).

  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 130/81

    Feststellung des Willens eines Jugendlichen zur Brandstiftung auf Grund von

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    Will es von den Gutachten jedoch abweichen, so muß es seine Überzeugung hinreichend begründen (BGH aaO; BGH NJW 1983, 1739 /1740 und 1984, 1408).
  • BayObLG, 01.12.1981 - BReg. 1 Z 74/81

    Zur Täuschungseignung einer Firma bei Buchstabenkombination

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    Allerdings kann der Tatrichter die Möglichkeit der Täuschung bestimmter Verkehrskreise selbst feststellen, wenn er sich den angesprochenen Kreisen zurechnen kann (BayObLG Rpfleger 1982, 107 /108 [= MittBayNot 1982, 34 ]; BayObLGZ 1983, 3101313 ; Staub/Hüffer § 18 Rdnr. 30; ebenso zu § 3 UWG : BGH GRUR 1985, 1401141 ).
  • BayObLG, 21.12.1983 - BReg. 3 Z 128/83
    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    Im Regelfall ist es erforderlich, die insoweit maßgebende Verkehrsauffassung durch Einholung einer oder mehrerer gutachtlicher Stellungnahmen gemäß § 12 FGG zu ermitteln ( BayObLGZ 1983, 310 /313; 1984, 167/169).
  • OLG Frankfurt, 24.09.1979 - 20 W 137/79

    Zur Zulässigkeit der Firmenbezeichnung "Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    d) Bei dieser Sach- und Rechtslage muß es bei dem Grundsatz verbleiben, daß der Tatrichter, der entgegen einer Stellungnahme der IHK die Täuschungseignung einer Firma bejahen will, zur Sachaufklärung jedenfalls bei Fragen von überregionaler Bedeutung weitere Industrie- und Handelskammern am Sitz von Universitäten zu hören haben wird (vgl. auch BayObLGZ 1971, 3471351 ; BayObLG Betrieb 1982, 2395/2396; BayObLG Rpfleger 1984, 1481149 ; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 151 /154; vgl. auch BGH GRUR 1982, 4911492 ).
  • OLG Frankfurt, 28.04.1981 - 20 W 588/80

    Firma; Täuschung; Institut; Privatwirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    Die heute herrschende und zu billigende Auffassung geht dahin, daß in der Firma das Wort "Institut" enthalten sein darf, daß aber durch einen Zusatz oder durch die weiteren Firmenbestandteile eindeutig klargestellt-werden muß, daß es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handle (BayObLG BB 1968, 313; OLG Düsseldorf WRP 1976, 3171319 und 1977, 796; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 414 /415).
  • BayObLG, 20.07.1983 - BReg. 3 Z 72/83
    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    ihren Zusätzen oder in ihrer Gesamtheit zur Täuschung geeignet sein ( § 18 Abs. 2 HGB ;-vgl. BayObLG Betrieb 1983, 2302 [= DNotZ 1985, 92 ]; BayObLG Rpfleger 1984, 148).
  • BayObLG, 16.12.1983 - 3 Z 174/83
    Auszug aus BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
    ihren Zusätzen oder in ihrer Gesamtheit zur Täuschung geeignet sein ( § 18 Abs. 2 HGB ;-vgl. BayObLG Betrieb 1983, 2302 [= DNotZ 1985, 92 ]; BayObLG Rpfleger 1984, 148).
  • BayObLG, 08.05.1987 - BReg. 3 Z 70/87
    a) Eine Firma darf weder in ihrem Kern noch in ihren Zusätzen oder in ihrer Gesamtheit zur Täuschung geeignet sein (§ 18 Abs. 2 HGB ; vgl. BayObLGZ 1985, 215/217 mit weiteren Nachw.).

    Der Tatrichter kann allerdings grundsätzlich die Möglichkeit der Täuschung bestimmter Verkehrskreise selbst feststellen, wenn er sich den mit der Firma angesprochenen Kreisen zurechnen kann (BayObLGZ 1985, 215/217 mit weiteren Nachw.).

    Solche Gutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht (BGH NJW 1982, 2874 ; BayObLGZ 1985, 215/217).

    Vermag der Tatrichter, der sich auf eine eigene Sachkunde nicht berufen kann, der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer nicht zu folgen, die für seinen Bezirk zuständig ist, so muß er weitere Industrie- und Handelskammern oder andere geeignete Sachverständige anhören (vgl BayObLGZ 1985, 215/218; Senatsbeschluß vom 26.2.1987 - BReg. 3 Z 173/86).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01

    Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein

    Dann muss aber durch einen Zusatz eindeutig klargestellt werden, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handelt (vgl. BGH.NJW-RR 1987, 735; OLG Köln Rpfleger 1992, 111; BayObLG BB 1985, 2269; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 12; Bokelmann, GmbHR 1998, 57, 63; Lutter/Welp, ZJP 1999, 1073, 1080).
  • BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
    [7] (2) Die Täuschungseignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; Maßstab für seine Beurteilung ist die Verkehrsauffassung ( BayObLGZ 1984, 167 [168]; 1985, 215 [217]; Staub-Hüffer , § 18 Rdnr. 29).

    Im Regelfall ist es erforderlich, die insoweit maßgebende Verkehrsauffassung durch Erholung einer oder mehrerer gutachtlicher Stellungnahmen gemäß § 12 FGG zu ermitteln ( BayObLGZ 1983, 310 [313]; 1984, 167 [169]; 1985, 215 [217]).

  • BayObLG, 26.04.1990 - BReg. 3 Z 167/89

    Berechtigung eines privaten Vereins, die Bezeichnung "Institut" im Vereinsnamen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 3 Z 20/88

    Verwechslungsgefahr und Gefahr der Irreführung bei Firmen

    Der Tatrichter kann die Möglichkeit der Täuschung bestimmter Verkehrskreise selbst feststellen, wenn er sich den mit der Firma angesprochenen Verkehrskreisen zurechnen kann (BayObLGZ 1985, 215/217; BayObLG NJW-RR 1987, 1520).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht